Das Anmelden bei einem Newsletter bedarf laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine nachweisbar erteilte Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Dies ist mit einem Double-Opt-In zu realisieren. Aber was genau ist das und wie setzt man das DSGVO-konform als Webseitenbetreiber um?
Double-Opt-In, was ist das überhaupt?
Im Art. 6 DSGVO geht es um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten. Beim Versenden von z. B. Newslettern bedeutet dies, dass der Anbieter die Zustimmung dazu haben und den Nachweis darüber erbringen muss. Ein Nachweis ist nicht, dass man in einem Anmeldeformular eine E-Mail-Adresse angibt und durch Anklicken den Nutzungsbestimmungen zustimmt. Dann könnte ja somit jeder fremde E-Mail-Adressen eintragen, ohne dass er der Inhaber selbiger ist.
Der Ablauf eine Double-Opt-In sind folgendermaßen aus:
- Ich befinde mich auf einer Website und möchte dort den Newsletter beantragen.
- Ich gebe meine E-Mail-Adresse ein und erkläre mich damit einverstanden, dass mir an diese Adresse eine E-Mail geschickt wird, in der sich die Datenschutzerklärung befindet, oder wenigstens ein Link dorthin.
- Innerhalb der E-Mail wird genau erklärt, was mit den Daten passiert, wie sie verarbeitet werden und dass ich dieser Verarbeitung zustimmen soll.
- Ferner muss ich bestätigen, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe.
- Dann noch den fetten Bestätigungs-Button angeklickt, und alles wird gut.
Nun erhält der Anbieter von mir eine Bestätigung meiner angegebenen E-Mail-Adresse, die Bestätigung, dass ich seine Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und die Bestätigung, dass ich seinen Erklärungen bezüglich der Verarbeitung meiner Daten zugestimmt habe. Das alles ist sein Nachweis mir gegenüber, den er nach einer entsprechenden Aufforderung erbringen muss.
Double-Opt-In ist zum Beispiel die doppelte Bestätigung etwas haben zu wollen.
Mit Mautic zum Double-Opt-In
Mit der Open-Source-Software Mautic bekommt man ein mächtiges Tool, mit dem man nicht nur aktives strategisches Online-Marketing betreiben kann. Wir setzen Mautic auch für den Double-Opt-In, das Kontaktformular und den Cookie-Banner ein, um eine DSGVO-Konformität zu erreichen.
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Manfred Wöller
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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