DSGVO-konforme Leadgewinnung

von Manfred Wöller

Erscheinungsdatum

Die Erlangung von Kontaktdaten potentieller Interessenten, die sogenannte Leadgenerierung, ist eine der wichtigsten Säulen im Marketing. Wie aber kann man auf einer Messe sicher sein, dass der Mensch mit der Visitenkarte auch tatsächlich der ist, für den er sich ausgibt? Wie kann man gewährleisten, dass die Leadgewinnung und die anschließende Informationsübermittlung DSGVO-konform ablaufen?

Ist-Zustand

Angenommen, ich bin Aussteller auf einer Fachmesse. Ein Besucher möchte mehr über meine Produkte wissen. Weil er jedoch keine Zeit hat, übergibt er mir seine Visitenkarte, bittet um detaillierte Infos via E-Mail und geht weiter. Ich hefte das Kärtchen an mein Lead-Formular, trage in Stichworten das besprochene Anliegen ein und wende mich dem nächsten Interessenten zu. Nach Messeschluss pflege ich die erhaltenen Kontaktdaten in mein CRM ein und schicke später wunschgemäß Informationen und gegebenenfalls Angebote raus.

Das Problem

DSGVO-konform ist das nicht. Warum? Weil kein Nachweis erbracht werden kann, dass der Überbringer der Visitenkarte auch eingewilligt hat, Infos oder Angebote zu erhalten. So blöd das auch klingt, aber woher soll man denn wissen, ob die Adressdaten auch wirklich mit dem Interessenten übereinstimmen? Und selbst wenn, entspricht das Überreichen einer Visitenkarte nicht einer Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme.

Ich brauche also einen Nachweis in schriftlicher oder digitaler Form, dass Interessent, Visitenkarte und E-Mail-Adresse zum selben Lead gehören, und dass ich sein Einverständnis habe, Kontakt mit ihm aufzunehmen.

Eine Lösung für das Problem

Der Besucher überreicht mir seine Visitenkarte, ich gebe Namen, Firma und E-Mail-Adresse sowie die Auswahl, ob Infos oder Anruf gewünscht sind, in mein Tablet ein. Dann überreiche ich ihm das Gerät mit dem Hinweis auf meine Datenschutzerklärung, bitte ihn, die Erklärungen für zwei benötigte Häkchen durchzulesen, diese zu setzen und die Kontaktaufnahme abzusenden. Sofort erhält er eine E-Mail mit nochmaligem Hinweis auf meine Datenschutzerklärung und der Bitte, durch Anklicken des beigefügten Links den Kontaktwunsch zu bestätigen. Das kann er natürlich auch später noch erledigen und sich Zeit dafür nehmen.

Nach dem Anklicken des Links durch mein Gegenüber erhalte ich eine DSGVO-konforme Bestätigung, die als Nachweis für eine gewollte Kontaktaufnahme Bestand hat. Erst jetzt kann ich mit der Nachbearbeitung meines neuen Leads fortfahren.

Fazit

Man muss zwar nicht gleich ein Bußgeld auferlegt bekommen, weil man mit den Messekontakten immer noch verfährt wie vor zehn Jahren. Aber beruhigend ist es schon, wenn man die Leads DSGVO-konform generiert. Unsere Lösung basiert auf Open-Source-Software und ist schnell angepasst und einsatzbereit.

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